HAUSORDNUNG

ZUGANG ZU DEN ZIMMERN

An- und Abreise

Der Hotelier behält sich das Recht vor, Gäste nicht aufzunehmen, deren Erscheinung unangemessen oder nachlässig ist oder deren Verhalten laut, unhöflich, alkoholisiert, sittenwidrig oder ordnungsstörend ist.

Jede Person, die im Hotel übernachten möchte, ist verpflichtet, ihre Identität und ihr Alter sowie die der begleitenden Personen anzugeben. Der Gast darf keine Dritten, die dem Hotelier unbekannt sind, in sein Zimmer einladen (Verordnung des Polizeipräfekten vom 28. Oktober 1936, geändert durch Art. 9 der Verordnung vom 1. Februar 1940), es sei denn, der Hotelier hat dies ausdrücklich genehmigt. Ebenso darf ein Zimmer nicht mit mehr Personen belegt werden, als in den geltenden Vorschriften vorgesehen ist (maximal zwei Personen pro Zimmer).

Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich das Hotel das Recht vor, dem verantwortlichen Gast die Kosten für die überzähligen Personen zum geltenden Tarif zu berechnen – unabhängig davon, ob der Gast anwesend ist oder nicht. Die entsprechende Summe wird von der Kreditkarte des betreffenden Gastes abgebucht.

Am Anreisetag kann der Gast, sofern nichts anderes vereinbart wurde, das Zimmer nicht vor 15:00 Uhr beanspruchen. Die Übernachtung endet am Abreisetag um 12:00 Uhr, unabhängig von der Ankunftszeit.

Ein Gepäckaufbewahrungsservice steht an der Rezeption zur Verfügung. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks.

Bei der Reservierung wird ein Kreditkartenabdruck verlangt und eine Vorautorisierung zur Prüfung der Gültigkeit vorgenommen.

Beim Check-out muss der Gast den Zimmerschlüssel an der Rezeption abgeben. Es ist verboten, Gegenstände des Hotels mitzunehmen. Sollte ein Irrtum festgestellt werden, ist der Hotelier zu informieren und der Gegenstand zurückzusenden, andernfalls wird dieser in Rechnung gestellt. Der Zimmerschlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden und muss am Abreisetag zurückgegeben werden.

Bei Nicht-Rückgabe des Schlüssels wird eine Gebühr von 25 € berechnet und von der Kreditkarte abgebucht.

KINDER UND ZUSTELLBETTEN

Kinder stehen unter der vollen Verantwortung des Gastes und dürfen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer bleiben.

Auf Anfrage kann das Hotel ein Reisebett bereitstellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Diese können nur in Premium- oder Deluxe-Zimmern aufgestellt werden.

Ein Kind bis zu 3 Jahren übernachtet kostenlos im vorhandenen Bett.

Kinder und Erwachsene über 3 Jahren dürfen dieses Bett nicht benutzen.

Maximal 1 Babybett pro Zimmer ist erlaubt.

HAUSTIERE

Haustiere sind im Hotel nicht gestattet. Lediglich Blinden- und Assistenzhunde sind erlaubt und kostenlos.

GRUPPEN

Eine Reservierung gilt ab 4 Zimmern als Gruppenbuchung. Besondere Bedingungen gelten in diesem Fall.

HAFTUNG

Jeder Verstoß gegen die Hausordnung, Sicherheits- oder Hygieneregeln sowie jede Beschädigung oder Fahrlässigkeit, die zu direkten oder indirekten Schäden an Einrichtungen, Personen oder zukünftigen Leistungen führt, begründet die Haftung des Gastes und wird in Rechnung gestellt. Jeder Gast ist für seine körperliche Verfassung und seinen sicheren Zugang verantwortlich. Das Hotel lehnt jegliche Haftung für daraus resultierende Folgen ab.

RESPEKT VOR DEN RÄUMLICHKEITEN

Hygiene- und Sicherheitsregeln

Ein anständiges, respektvolles und diskretes Verhalten ist erforderlich, um die Ruhe im Haus zu gewährleisten.

Das Mitbringen von Glasgegenständen, illegalen Substanzen sowie das Rauchen im gesamten Gebäude ist streng verboten.

Jeder Verstoß gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften führt zur sofortigen Entfernung der betreffenden Person aus dem Hotel ohne Vorankündigung.

Beschädigungen und Belästigungen

Der Gast hat das Zimmer pfleglich zu behandeln und dessen Zustand zu respektieren.

Alle Zimmer werden bei der Übergabe überprüft und befinden sich in einwandfreiem Zustand. Etwaige Mängel sind unverzüglich an der Rezeption zu melden.

Bei Beschädigungen haftet der Gast für entstandene Schäden. Das Hotel behält sich das Recht vor, Reparatur- oder Ersatzkosten zu berechnen – auch nach der Abreise. Der Betrag wird von der Kreditkarte des Gastes abgebucht.

Im Falle von vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Schäden an Mobiliar, Inventar oder Ausstattung kann das Hotel eine Entschädigung von 1.000 € bis 2.000 € verlangen.

Bei Wasserschäden oder Überschwemmungen – ob fahrlässig oder nicht – wird der vollständige Schadenersatz gefordert. Wenn andere Zimmer betroffen sind, müssen auch die Übernachtungskosten anderer Gäste erstattet werden.

Wenn das Zimmer in einem unzumutbaren Zustand hinterlassen wird, kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben werden. Bei Beschädigungen an Teppich, Bettwäsche oder Lattenrost wird ein Mindestbetrag von 1.000 € für Instandsetzung und Nutzungsausfall berechnet.

Das Hotel ist vollständig rauchfrei. Wenn in einem Zimmer geraucht wird, wird dem Gast eine zusätzliche Nacht für Reinigungskosten berechnet. Bei wiederholtem Verstoß wird der Gast aufgefordert, das Hotel zu verlassen.

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann der Gast ohne Anspruch auf Rückerstattung aus dem Hotel verwiesen werden. Das Hotel behält sich vor, nicht deklarierte Verbräuche oder Schäden von der bei der Buchung hinterlegten Kreditkarte abzubuchen.

Das Anbringen von Nägeln oder das Verschieben von Möbeln ist untersagt.

Lärm, auch tagsüber, ist verboten. Gäste, die Unruhe stiften, müssen das Hotel sofort und ohne Erstattung verlassen. Zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr ist absolute Ruhe einzuhalten. Lärmbelästigungen durch Gäste oder Tiere können zum sofortigen Verweis führen (gemäß Art. R.1334-30 und R.1334-31 des französischen Gesundheitsgesetzes). Gegebenenfalls wird die Polizei verständigt.

Ein Hotelzimmer ist ein Ort der Ruhe. Jeglicher Handel ist streng verboten.

VERBOTE

Aus Sicherheits- und Rücksichtnahmegründen ist das Rauchen oder Dampfen (auch bei geöffnetem Fenster) in den Zimmern und öffentlichen Bereichen streng verboten.

Das Rauchen im Gebäude kann mit einer Geldbuße von 68 € oder rechtlichen Schritten geahndet werden:

  • Dekret Nr. 2017-633 vom 25. April 2017 (E-Zigarettenverbot in öffentlichen Räumen).

  • Dekret Nr. 2006-1386 vom 15. November 2006 (Rauchverbot in gemeinschaftlich genutzten Räumen).

Wird nach Abreise Tabakgeruch festgestellt, kann das Zimmer nicht weitervermietet werden. Zusätzlich zur Geldstrafe von 68 € wird eine weitere Nacht berechnet.

Das Rauchen oder Dampfen kann den Feueralarm auslösen, was eine Evakuierung aller Gäste nach sich zieht. Für einen falschen Feueralarm werden 150 € für die Wiederherstellung des Systems berechnet.

Kochen, Essen oder das Mitbringen von Getränken, die nicht vom Hotel stammen, sowie Wäschewaschen im Zimmer sind verboten.

BESCHWERDEN

Reklamationen zur Qualität der erbrachten Leistungen sind umgehend an den Hotelier zu richten.

SAFE

Wertgegenstände (Ausweise, Schmuck, Zahlungsmittel usw.) können im Zimmersafe aufbewahrt werden.

Der Gast ist verpflichtet, nach Eingabe seines Codes zu prüfen, dass der Safe ordnungsgemäß verschlossen ist.

VERGESSENE GEGENSTÄNDE

Vergessene Gegenstände können auf Anfrage gegen Kostenerstattung und mit Sendungsverfolgung (bei Wertgegenständen mit Versicherung) zurückgesendet werden.

ZECHENPRELLEREI

Zechenprellerei bezeichnet das Inanspruchnehmen einer entgeltlichen Leistung, obwohl man weiß, dass man nicht bezahlen kann oder bewusst nicht zahlen will, während man vorgibt, zahlungsbereit zu sein.

Diese Straftat wird mit bis zu 6 Monaten Haft und 7.500 € Geldstrafe sowie Schadenersatz geahndet.

ANERKENNUNG DER HAUSORDNUNG

Die Hausordnung gilt für alle Reservierungen. Jeder Aufenthalt bedeutet die vollständige Anerkennung dieser Bestimmungen.

Ein Verstoß gegen die oben genannten Regeln führt zur sofortigen Vertragsauflösung und finanziellen Sanktionen.

Im Falle eines Verstoßes ist der Hotelier berechtigt, den Gast ohne Entschädigung unverzüglich aus dem Haus zu verweisen.

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